Entsorgungsbetriebe Essen GmbH

 






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Bemessungsrichtlinien

Ermittlung des Behältervolumens:
Als Basis zur Berechnung des Behältervolumens dienen sogenannte Einwohnergleichwerte, die der nachfolgenden Tabelle entnommen werden können.
 
Unternehmen/Branche

Je Platz/ Bett/
Beschäftigten

Einwohner-gleichwert

Krankenhäuser, Kliniken u. ä. Einrichtungen

je Platz

1

Speisewirtschaften, Imbissstuben u. ä . Einrichtungen

je Beschäftigten

4

Gaststättenbetriebe, die nur als Schankwirtschaft konzessioniert sind, Eisdielen u. ä. Einrichtungen

je Beschäftigten

2

Öffentliche Verwaltungen, Geldinstitute, Verbände, Krankenkassen, Versicherungen, selbstständig Tätige der freien Berufe, selbständige Handels-, Industrie- und Versicherungsvertreter u. ä. Einrichtungen
 

je 3 Beschäftigte

1

Beherbergungsbetriebe

je 4 Betten

1

Lebensmitteleinzel- und Großhandel

je Beschäftigten

2

Sonstige Einzel- und Großhandel

je Beschäftigten

0,5

Industrie, Handwerk und übrige Gewerbe

je Beschäftigten

0,5

 
Das Mindestvolumen je Einwohnergleichwert beträgt 15 Liter pro Woche.

Rechenbeispiel:
Lebensmitteleinzelhandel mit 4 Mitarbeitern:
4 Mitarbeiter x 2 Einwohnergleichwerte * 15 Liter = 120 Liter

 
Wer gilt als Beschäftigter?
Als Beschäftigter gilt jeder Mitarbeiter eines Betriebes (Unternehmer, Arbeitnehmer, mithelfende Familienangehörige, Auszubildende, Praktikanten, Teilzeitkräfte, Zeitarbeitskräfte und Aushilfen). Jeder Mitarbeiter, der weniger als die Hälfte der branchenüblichen Arbeitszeit in seinem Betrieb / seiner Einrichtung tätig ist, wird zu einem Viertel bei der Berechnung berücksichtigt.
 
Kleingewerbetreibende:
Sofern die Berechnung des Mindestbehältervolumens für Ihren Gewerbebetrieb/ Ihre Einrichtung weniger als 60 Liter pro Woche ergibt, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Abfälle weiterhin über die vorhandene Restmülltonne der Stadt Essen zu entsorgen. Bitte beachten Sie hierbei die Bestimmungen der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Essen. Wir bitten Sie, dies auf dem beigefügten Antwortschreiben zu vermerken.
 
Tonnengemeinschaft:
Sie haben die Möglichkeit einer gemeinsamen Behälternutzung mit anderen Gewerbebetrieben und Einrichtungen. Hierzu bedarf es einer gemeinsamen Erklärung aller Beteiligten unter Darlegung, in welchem Umfang sie den Restmüllbehälter nutzen.
 


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