Schnee, was nun?
| Zeigen Sie dem Winter die kalte Schulter! |
| Als Grundstückseigentümer oder Anlieger räumen Sie den Gehweg vor Ihrem Grundstück oder Ihrer Haustür auf einer Breite zwischen 1 und 1,50 Metern, bei Glätte muss anschließend gestreut werden. Bei Straßen ohne Bürgersteig wird am Rand der Fahrbahn ein Streifen von 1 bis 2 Metern geräumt, beziehungsweise gestreut. Achten Sie darauf, die Abflüsse zur Kanalisation sowie den Gully freizuhalten, damit das Schmelzwasser ungehindert abfließen kann. Schaufeln Sie also bitte auch eine Rinne zum nächsten Gully frei! |
| Streuen dürfen Sie erst dann, wenn Sie Schnee und Eis bereits mit einem Schneeschieber oder ähnlichem Gerät mechanisch geräumt haben. Als Streugut sollten Sie nur Sand, Granulat oder Asche verwenden. Nur in Ausnahmefällen darf Streusalz verwendet werden: |
|
| Denken Sie daran, das Streugut nach dem Schmelzen von Eis und Schnee wieder zu beseitigen, da es sonst die Kanalisation verstopft. Übrigens: Nach dem Zusammenfegen kann das Streugut problemlos wiederverwendet werden. |
| Wann und wie oft muss geräumt werden? |
| Wann und wie oft gestreut oder geräumt werden muss, hängt ganz von der Wetterlage und den Verkehrsverhältnissen ab. In der Satzung über die Straßenreinigung heißt es: 1. In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. 2. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags |
| Damit Sie nicht ständig an die Schippe müssen, ist es sinnvoll, den hausinternen Räumdienst mit den Nachbarn zu koordinieren. |
| Die Satzung über die Straßenreinigung und eine Broschüre zum Thema Schnee und Eis erhalten Sie hier als Download. |





