Winterdienst

Fragen und Antworten zum Winterdienst.

Die EBE hat den Auftrag, Fahrbahnen dort zu räumen und zu streuen, wo die Stadt Essen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen muss. Dies sind vor allem verkehrswichtige und gefährliche Straßen, ca. 1.000 von insgesamt 3.000 Straßenkilometern in Essen. Sie werden teilweise rund um die Uhr, von Anfang November bis optional Mitte April, geräumt und gestreut. Autobahnen, Gehwege und Fußgängerzonen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der EBE.

Nebenstraßen unterliegen selten der städtischen Streu- und Räumpflicht. Ob Ihre Straße geräumt und gestreut wird, entnehmen Sie bitte dem Winterdienstverzeichnis der Stadt Essen. Dort finden Sie die Straßen nach Streupriorität A (rund um die Uhr) oder B (zwischen 6.00 und 22.00 Uhr) gegliedert. Das Verzeichnis und andere hilfreiche Dokumente finden Sie auch im Download-Bereich.

Beim Streuen achtet die EBE besonders auf ein angemessenes Verhältnis zwischen Sicherheit und Umweltschutz. Deshalb wird ausschließlich Feuchtsalz verwendet.

Der Winter bringt manche Pflichten und Einschränkung mit sich. Die Stadt Essen hat umfangreiche Informationen zum Winterdienst für Sie zusammengestellt. Bei der städtischen Initiative Essen bleib(t) sauber finden Sie viele Hinweise und Tipps für die kalte Jahreszeit.

Ihr Beitrag

Die aufgeführten Winterdienstpflichten ergeben sich aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt Essen. Wir empfehlen Ihnen die Umsetzung und Beachtung zur Vermeidung von Unfällen und daraus resultierenden Regressansprüchen Dritter.

Gehweg räumen/streuen

Als Grundstückseigentümer sind Sie verpflichtet, den Gehweg vor Ihrem Grundstück auf einer Breite von mindestens 1,20 m zu räumen und ggf. zu streuen. Dies gilt auch für Fußgängerstraßen in verkehrsberuhigten Zonen und Geschäftsstraßen. Sollte kein Gehweg vorhanden sein, müssen 80 Zentimeter der Straße geräumt werden. Streuen dürfen Sie erst, wenn Sie Schnee und Eis bereits mit einem Schneeschieber geräumt haben. Als Streugut sollten Sie nur Sand, Granulat oder Asche verwenden. Nur in Ausnahmefällen darf Streusalz verwendet werden z. B. bei gefährlichen Gehwegstrecken wie Treppen, Passagen, Brückenauf- und -abgängen sowie bei steilen Gefällstrecken und bei außergewöhnlichen Wetterverhältnissen, bei denen Sand, Asche und Granulat nicht ausreichen.

Bitte achten Sie darauf, dass die entstandenen Schneehaufen nicht für zusätzliche Behinderungen auf dem Gehweg und der Fahrbahn sorgen. Auch ein freier Zugang zu den Abfalltonnen muss gewährleistet werden. Halten Sie auch die Abflüsse zur Kanalisation von Eis und Schnee frei, damit das Schmelzwasser abfließen kann.

Übergänge schaffen

Darüber hinaus müssen Grundstückseigentümer in den Straßen, die nicht im Winterdienstverzeichnis aufgeführt sind, auch gekennzeichnete Fußgängerüberwege, Querungshilfen über die Fahrbahn sowie Übergänge für Fußgänger vom Schnee und Glätte befreien.

Pflichten sind begrenzt

In der Zeit von 7.00 – 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Schneefallende bzw. bei Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Damit Sie nicht ständig an die Schippe müssen, ist es sinnvoll, den hausinternen Räumdienst mit den Nachbarn zu koordinieren.

Unsere Bitte

Denken Sie bitte auch im eigenen Interesse an die Müllabfuhr. Halten Sie von der Fahrbahn einen mindestens 1 m breiten Weg zu den Abfallbehältern schnee- und glättefrei.

Tipps für den Alltag

  • Besorgen Sie sich bereits vor dem ersten Wintereinbruch umweltfreundliches Streumaterial und entsprechende Räumgeräte.
  • Am besten verwenden Sie nach dem Räumen Sand, Granulat oder Asche zur Rutschhemmung. Denken Sie daran, das Streugut nach dem Schmelzen von Eis und Schnee wieder zu beseitigen, da es sonst die Kanalisation verstopfen kann. Übrigens: Nach dem Zusammenfegen kann das Streugut problemlos wieder verwendet werden.
  • Der Gebrauch von Streusalz und anderen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten! Nur in Ausnahmefällen, bei gefährlichen Stellen, z. B. auf Treppen, Passagen, Brückenauf- und -abgängen und steilen Gefällstrecken und/ oder bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen, z. B. Eisregen ist der Einsatz von Streusalz erlaubt.
  • Versuchen Sie bitte nicht, Schnee mit Salz aufzutauen, denn dadurch entsteht Schneematsch, der noch gefährlicher ist.
  • Entfernen Sie Eiszapfen und Schneeanhäufungen von den Dächern.

Straßenverzeichnis Winterdienst

Im Stadtgebiet bedient die EBE mit ca. 1.000 km Länge rund ein Drittel aller Straßenkilometer im Winterdienst. Ob Ihre Straße dazu gehört, finden Sie mithilfe des  Winterdienstverzeichnisses heraus, das alphabetisch alle Straßen aufführt, die im Winterdienst seitens der Stadt bedient werden.

Bitte beachten Sie, dass die im Winterdienstverzeichnis aufgeführten A und B Straßen zu unterschiedlichen Uhrzeiten geräumt werden.

Streuplan A

Hierzu gehören alle Hauptverkehrsstraßen, Durchfahrtsstraßen, Bus- und Straßenbahnlinien. Sie werden im Rahmen einer 24-Stunden-Bereitschaft geräumt und gestreut, da sie für den Verkehr besonders wichtig sind.

Streuplan B

Der Streuplan B enthält die wichtigen Nebenstrecken sowie die fußläufigen Geschäftsstraßen (Fußgängerzonen) und wird täglich zwischen 6 und 22 geräumt und gestreut. Bitte beachten Sie, dass der Winterdienst in Fußgängerzonen nicht von den Entsorgungsbetrieben Essen, sondern von der Stadt durchgeführt wird.