Winterdienst
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Kein Stolpern oder Rutschen: Für Ihre Sicherheit auf verschneiten und vereisten Straßen und Plätzen ist unser Winterdienst zuständig. Wir übernehmen die Räumung von Schnee und den Streudienst auf allen verkehrswichtigen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb geschlossener Ortslagen, ausgenommen der Bundes- und Landstraßen. Unsere Streupläne geben dabei die Reihenfolge der einzelnen Straßen, Wege und Plätze nach Dringlichkeit vor.
Die Räumung und Streuung der Gehwege ist dagegen die Sache der an die Straße angrenzenden Grundstückseigentümer, bzw. der Anlieger. Ist die Reinigungspflicht der Straße ebenfalls auf die Anlieger übertragen worden, müssen diese neben dem Gehweg vor ihrer Haustür auch gefährliche Stellen der Fahrbahn und auf Fugängerwegen räumen und streuen. Weiteres zum Thema finden Sie hier.





