Compliance

Idee und Bedeutung
Unter dem Stichwort „Compliance“ versteht man, dass gesetzliche und unternehmensspezifische Regeln existieren, diese befolgt und Verstöße gegen sie geahndet werden („Regeltreue“).

Compliance ist wichtig
Die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) haben sich und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an vielen Stellen Regeln gegeben. Der Betrieb  nimmt die Ansprüche, die sich aus Compliance ergeben, sehr ernst. Die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen zum Unternehmen stehen bei Verstößen auf dem Spiel. Grundsätzlich gilt: Regelverstöße aller Art schaden allen Beteiligten und sind nicht zu tolerieren.

Hinweis geben

Verstöße bekannt machen und abstellen
Fehlverhalten, Annehmen oder Gewähren von Vorteilen, Regelverletzungen und jegliche kriminelle Handlungen werden bei den EBE nicht geduldet.
Hinweise auf Fehlverhalten können auf jede zweckmäßige Art und Weise erfolgen: ob an Vorgesetzte oder die Geschäftsführung direkt; schriftlich (Brief oder E-Mail), telefonisch, mündlich und persönlich.

Online-Portal

Online-Hinweisgeber-System
Für schwer wiegende Hinweise bieten die EBE ein separates online-Hinweisgeber-Portal (Business Keeper Management System, BKMS®) an. Hierzu zählen insbesondere Wirtschaftsstraftaten sowie Verstöße gegen Kartell-, Datenschutz- und Umweltvorschriften.

Mit dem online-Hinweisgeber-System sollen erhebliche Risiken oder Missstände erkannt und vermieden werden.

Namentlich oder anonym
Dabei handelt es sich um ein spezielles Internet-System, das es einfach und in wenigen Schritten ermöglicht, bedeutsame, konkrete Hinweise – eventuell mit Material – zu platzieren. Sie können dies mit oder auch ohne Angabe des eigenen Namens zu tun.

Hier geht es direkt zum Online-Portal für die EBE.

Regelwerke

Umfangreiche Regelwerke vorhanden
In einem eigenen „Mission Statement Compliance“ betonen die EBE ausdrücklich das Prinzip der Null-Toleranz gegen jegliche Verstöße. Verantwortungsvolle Unternehmensführung, das Gemeinwohl und der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens können und sollen nur innerhalb des Rahmens angestrebt werden, den die geltenden Vorschriften ermöglichen.

Die EBE bekennen sich zum Kodex für gute Unternehmensführung der Stadt Essen und haben im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes eine Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH abgegeben. Darüber hinaus haben die EBE eigene Regelwerke geschaffen, die klare Vorgaben für Aufsichtsrat, Geschäftsführung und Mitarbeiter machen:

  • Verhaltenskodex für Mitarbeiter
  • Richtlinie zum Umgang mit Einladungen und Geschenken
  • Richtlinie über den Umgang mit Spenden und Sponsoring