Grünabfälle 
(Garten und Parkabfälle)

Grünabfälle aus Garten- und Parkanlagen (Grasschnitt, Blumen, Strauchschnitt, Stammholz und Wurzeln u. ä.).

Boden, andere mineralische Bestandteile und behandelte Hölzer dürfen nicht enthalten sein.

Transport

  • in Containern von 5,5 m³ bis 39 m³ Nutzvolumen.

Abfallrechtliche Nachweisführung

  • kein Entsorgungsnachweis erforderlich.
  • keine abfallrechtlichen Begleitpapiere notwendig.

Beseitigung/Verwertung in unterschiedlichen Sortier- und Verwertungsanlagen.