Kontaminierte Kleidung gehört nicht in den Container
Bis auf wenige Ausnahmen müssen Alttextilien getrennt gesammelt werden.
Alttextilen dürfen seit Beginn dieses Jahres nicht mehr im Restmüll entsorgt werden – so ist zurzeit überall zu lesen und zu hören. Denn eine neue EU-Regel, die seit Januar 2025 gilt, verpflichtet öffentlich-rechtliche Entsorger wie die EBE Alttextilien von der Socke über den Pulli bis hin zur Bettwäsche oder Gardine künftig getrennt zu erfassen und einer Verwertung zuzuführen.
„Alte Textilien weiter zu verwerten, ist ganz wichtig“, sagt Karsten Woidtke, Geschäftsführer der EBE. „In Essen werden die von privaten Haushalten aussortierten Bekleidungsstücke und Schuhe schon lange vor allem über Depotcontainer auf den Straßen und Recyclinghöfen erfasst – und das funktioniert sehr gut!“ Dieses System sei in Essen längst etabliert und von den Bürgern akzeptiert.
Textilien müssen besser wiederverwendet und recycelt werden
Dass die Recyclingquote von Textilien aller Art – wie von der EU gefordert – weiter erhöht werden muss, ist für die EBE als Unternehmen für Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft selbstverständlich. Nach Angaben der Europäischen Kommission werden knapp 78 Prozent der europäischen Textilabfälle bisher nicht getrennt gesammelt und landen im Hausmüll. Dabei erfordern die Herstellung und der Transport neuer Textilien einen hohen Wasser- und Energieverbrauch. „In Essen sind wir schon auf einem guten Weg. Unser Ziel muss es aber sein, die Müllmengen noch weiter zu reduzieren, indem Textilien besser wiederverwendet und recycelt werden“, sagt Ulrich W. Husemann, Geschäftsführer der EBE.
Vor dem Einwurf in den Sammelcontainer die Weiterverwertbarkeit prüfen
Noch verwertbare Textilien dürften daher nicht in der Grauen Tonne landen. Zumindest Putzlappen könnten beispielsweise aus den Textilfasern noch entstehen. „Aber stark zerschlissene, verdreckte oder anderweitig kontaminierte Textilien sollen bitte weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden“, so Husemann. „Ölige Lappen, verdreckte Hosen oder angeschmorte Topflappen haben im Container nichts verloren.“ Hinsichtlich des Zustandes der Textilien, die für die Sammlung geeignet sind, solle man sich vor dem Einwurf in den Sammelcontainer grundsätzlich fragen: „Ist die zerrissene Gardine tatsächlich noch verwertbar? Kann das Hemd, das ich zum Malern anhatte und das voller Farbe ist, überhaupt in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden?“
Nachhaltige Bekleidung statt „Fast Fashion“
Nachhaltiger Umgang mit Kleidung, betont Husemann, beginne allerdings schon weit vor der Entsorgung. „Das Problem ist, dass wir inzwischen Kleidung oft gar nicht mehr lange tragen. Jede und jeder muss sich überlegen, ob es wirklich sein muss, qualitativ minderwertige ‚Fast Fashion‘ für ein paar Euro zu kaufen“, sagt Husemann.
Beide EBE-Geschäftsführer begrüßen den Trend zu nachhaltiger Vintage-Bekleidung, zu Repair- oder Nähcafés und zu Kleidertreffs oder Tauschpartys. „Dazu kommt außerdem der kostenfreie Service ‚Looper Collect‘, bei dem Alttextilien von der Hose bis zum Vorhang seit September 2024 zu Hause abgeholt werden“, erläutert Woidtke. „Über die Website kann ein Zeitfenster gebucht werden, und die Kollegen kommen vorbei“, so Woidtke. Gut erhaltene Ware lande sortiert und aufbereitet in den Sozialkaufhäusern der Neuen Arbeit der Diakonie Essen. Karsten Woidtke: „Auch so kommen nicht mehr passende, gewollte oder gebrauchte Kleidungsstücke nachhaltig zurück in den Kreislauf.“
Wertstoff oder Abfall?
Alte Textilien gehören nicht in die Restmülltonne – es sei denn, sie sind extrem verdreckt, zerschlissen oder anderweitig kontaminiert.
Auch Verpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoff, Abfälle aus Papier, Karton oder Pappe sowie Glas und Küchen- bzw. Pflanzenabfälle gehören in die jeweils vorgesehenen Tonnen und Container. Schadstoffbelastete Abfälle wie Energiesparlampen, Lösungsmittel, Pflanzengifte oder Lacke müssen beim Schadstoffmobil oder beim zur Rücknahme verpflichteten Einzelhandel (z. B. Altöl, Mobiltelefone, Batterien) abgegeben werden.
In die Restmülltonne darf man außerdem keine Elektrogeräte, Bauschutt und all das werfen, was mit wenig Aufwand recycelt werden kann. In die Graue Tonne gehört wirklich nur (noch) Restmüll: zum Beispiel Staubsaugerbeutel, Straßenkehricht, kalte Asche, Windeln/Watte, Hygieneartikel und -papier, Zigarettenkippen, Tierstreu, Porzellan, Steingut, Keramik, Trinkgläser, Spiegel, Glühbirnen, Backpapier, verschmutztes Papier, Tapetenreste, ausgehärtete Wandfarbe, Medikamente oder Fotos.