Kontaminierte Kleidung gehört nicht in den Container
Bis auf wenige Ausnahmen müssen Alttextilien getrennt gesammelt werden.
Alttextilien dürfen seit Beginn 2025 nicht mehr im Restmüll entsorgt werden: Eine neue EU-Regel verpflichtet öffentlich-rechtliche Entsorger, Alttextilien von der Socke über den Pulli bis hin zur Bettwäsche oder Gardine künftig getrennt zu erfassen und einer Verwertung zuzuführen.
„Alte Textilien weiter zu verwerten, ist ganz wichtig“, sagt Karsten Woidtke, Geschäftsführer der EBE. „In Essen werden die von privaten Haushalten aussortierten Bekleidungsstücke und Schuhe schon lange vor allem über Depotcontainer auf den Straßen und Recyclinghöfen erfasst – und das funktioniert sehr gut!“ Dieses System sei in Essen längst etabliert und von den Bürgern akzeptiert.
Dass die Recyclingquote von Textilien aller Art – wie von der EU gefordert – weiter erhöht werden muss, ist für die EBE als Unternehmen für Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft selbstverständlich. Nach Angaben der Europäischen Kommission werden knapp 78 Prozent der europäischen Textilabfälle bisher nicht getrennt gesammelt und landen im Hausmüll. Dabei erfordern die Herstellung und der Transport neuer Textilien einen hohen Wasser- und Energieverbrauch. „In Essen sind wir schon auf einem guten Weg. Unser Ziel muss es aber sein, die Müllmengen noch weiter zu reduzieren, indem Textilien besser wiederverwendet und recycelt werden“, sagt Ulrich W. Husemann, Geschäftsführer der EBE.
Noch verwertbare Textilien dürften daher nicht in der Grauen Tonne landen. Zumindest Putzlappen könnten beispielsweise aus den Textilfasern noch entstehen. „Aber verdreckte oder anderweitig kontaminierte Textilien sollen bitte weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden“, so Husemann. „Ölige Lappen, verdreckte Hosen oder angeschmorte Topflappen haben im Container nichts verloren.“ Hinsichtlich des Zustandes der Textilien, die für die Sammlung geeignet sind, solle man sich vor dem Einwurf in den Sammelcontainer grundsätzlich fragen: „Ist die zerrissene Gardine tatsächlich noch verwertbar? Kann das Hemd, das ich zum Malern anhatte und das voller Farbe ist, überhaupt in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden?“
Nachhaltiger Umgang mit Kleidung, betont Husemann, beginne allerdings schon weit vor der Entsorgung. „Das Problem ist, dass wir inzwischen Kleidung oft gar nicht mehr lange tragen. Jede und jeder muss sich überlegen, ob es wirklich sein muss, qualitativ minderwertige ‚Fast Fashion‘ für ein paar Euro zu kaufen“, sagt Husemann.
Beide EBE-Geschäftsführer begrüßen ausdrücklich den Trend zu nachhaltiger Vintage-Bekleidung, zu Repair- oder Nähcafés und zu Kleidertreffs oder Tauschpartys. „Dazu kommt außerdem der kostenfreie Service ‚Looper Collect‘, bei dem Alttextilien von der Hose bis zum Vorhang seit September 2024 zu Hause abgeholt werden“, erläutert Woidtke. „Über die Website loopercollect.de kann ein Zeitfenster gebucht werden, und die Kollegen kommen vorbei“, so Woidtke. Gut erhaltene Ware lande sortiert und aufbereitet in den Sozialkaufhäusern der Neuen Arbeit der Diakonie. Karsten Woidtke: „Auch so kommen nicht mehr passende, gewollte oder gebrauchte Kleidungsstücke nachhaltig zurück in den Kreislauf.“
Hier können Sie unseren aktuellen Flyer zum Thema Alttextilien herunterladen.

Wertstoff oder Abfall?
Das gehört in den Textilcontainer:
• Kleidungsstücke wie T-Shirts, Hosen, Jacken, Pullover, Hemden und Unterwäsche
• Mützen, Kappen und Hüte
• Handschuhe und Socken
• Schuhe, paarweise zusammengebunden
• Hand-, Bade-, Dusch- und Trockentücher
• Tischdecken, Bettwäsche und Bettlaken
• Vorhänge und Gardinen
• Schlafsäcke
Weiterhin in den Restmüll gehören:
• stark zerschlissene und/oder verdreckte Kleidungsstücke
• beschädigte Bekleidung
• kontaminierte Textilien wie ölige Lappen
• angeschmorte oder angesengte Küchentücher/Topflappen
• verunreinigte Anstreicher- oder Malerkleidung
• kaputte Kopfkissen, Oberbetten etc.
• Gummihandschuhe