Laubzeit
Hier finden Sie Informationen zur Laubsammlung und -entsorgung in Essen. Wir sorgen gemeinsam mit Ihnen jeden Herbst und Winter dafür, dass Wege und Flächen sauber und verkehrssicher bleiben.
Sauber durch den Herbst
Laub sicher und unkompliziert beseitigen

Stadtreinigung im Herbst
Im Herbst fällt im gesamten Stadtgebiet sehr viel Laub an. Wir sorgen im Rahmen der satzungsgemäßen Straßenreinigung dafür, dass Straßen, Gehwege und Plätze verkehrssicher bleiben.
Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt dabei auf der Beseitigung von Laub auf Fahrbahnen, an Kreuzungen, auf Gehwegen und an anderen besonders sicherheitsrelevanten Stellen.
Laubkörbe und Laubsäcke
Laubkörbe
An ausgewählten öffentlichen Plätzen stehen Laubkörbe bereit, in die Sie lose Blätter einwerfen können. Die Körbe stehen gut sichtbar an Straßen mit großem Baumbestand und dürfen ausschließlich mit Blättern von Straßenbäumen befüllt werden. Private Grünabfälle oder Äste gehören nicht hinein. Wir leeren die viereckigen Gitterkörbe regelmäßig mit speziellem Gerät und entsorgen das gesammelte Laub ordnungsgemäß. Wichtig: Bitte verschieben Sie die Körbe auf keinen Fall! Sämtliche Stellplätze sind genau an dieser Stelle von der Stadt Essen genehmigt.
Laubsäcke
Bei Bedarf dürfen auch gerne unsere speziellen weißen Laubsäcke genutzt werden, um Straßen und Gehwege von Laub freizuhalten. Diese ausschließlich mit Straßenlaub befüllten Säcke stellen Sie bitte zugebunden und gut sichtbar am Straßenrand bereit, ohne dabei Fußgänger oder Fahrzeuge zu behindern. Private Grünabfälle gehören weder in die Laubsäcke, noch in die Laubkörbe. Laub aus Vorgarten oder Garten entsorgen Sie bitte in der Braunen Tonne oder an unseren Grünannahmestellen.
In der Laubsaison – normalerweise von September bis Dezember – werden die weißen Laubsäcke werktags im Rahmen der Straßenreinigung eingesammelt. Alternativ können die Säcke auch bei den üblichen Entsorgungsstellen abgegeben werden.
Durch die Nutzung von Laubkörben und Laubsäcken leisten Sie einen direkten Beitrag zur Sauberkeit auf Straßen und Plätzen und unterstützen unsere Arbeit während der intensiven Laubzeit.
Zuständigkeiten
Bitte beachten Sie, dass die satzungsgemäße Straßenreinigung nicht alle Straßen abdeckt. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind weiterhin für die Laubbeseitigung auf anliegenden Gehwegen verantwortlich, sofern dies in der Straßenreinigungssatzung so geregelt ist. Ein Blick in das Straßenreinigungsverzeichnis schafft Klarheit.
Einsatzstrategie bei Laub
Laub fällt kontinuierlich und witterungsabhängig an. Eine vollständige und sofortige Entfernung auf allen Flächen ist organisatorisch nicht möglich. Wir priorisieren daher sicherheitsrelevante Bereiche und stark frequentierte Straßen. Diese Vorgehensweise ist fachlich notwendig und wirtschaftlich geboten.
Hinweise geben
Wenn Sie gefährliche Laubansammlungen oder besondere Verschmutzungen feststellen, können Sie uns diese über den Mängelmelder mitteilen. So helfen Sie uns, gezielt und schnell zu reagieren.
Unser Ziel
Auch in der Laubzeit sorgen wir für Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum – zuverlässig, transparent und im Rahmen der geltenden Regelungen.

