Asbest
Abfälle, die Asbest enthalten (Eternitplatten, Fassadenplatten, Dachabschlüsse, Brandschutzwände etc.), müssen gemäß TRGS 519 in reißfeste und vollständig geschlossene Bigbags verpackt und dauerhaft als asbesthaltig gekennzeichnet sein.
Transport
- in Containern von 5,5 m³ bis 30 m³ Nutzvolumen.
Abfallrechtliche Nachweisführung
- Ab 2 t je Anfallstelle wird eine Abfallerzeugernummer benötigt.
- Bis 20 t je Anfallstelle genügt der Sammelentsorgungsnachweis der EBE.
- Über 20 t je Anfallstelle sind ein Einzelentsorgungsnachweis und das elektronische Begleitscheinverfahren (eANV) erforderlich. Dafür sind Signaturkarte und -einheit mit Internetzugang nötig.
Beseitigung/Verwertung Beseitigung auf einer zugelassenen Deponie.