Asbest

Abfälle, die Asbest enthalten (Eternitplatten, Fassadenplatten, Dachabschlüsse, Brandschutzwände etc.), müssen gemäß TRGS 519 in reißfeste und vollständig geschlossene Bigbags verpackt und dauerhaft als asbesthaltig gekennzeichnet sein. Sie sind für den Transport so zu sichern, dass während des Transports und beim Abladen keine Asbestfasern freigesetzt werden (luftdicht verpackt).

Hinweis: Dies gilt lediglich für die Abholung von größeren Mengen per Container bei gewerblichen Kunden. Privatpersonen informieren sich in unserem Abfall-ABC oder telefonisch bei unserem Kundernservicecenter unter 0201/8542222.

Transport

  • in Containern von 5,5 m³ bis 30 m³ Nutzvolumen.

Abfallrechtliche Nachweisführung

  • Ab 2 t je Anfallstelle wird eine Abfallerzeugernummer benötigt.
  • Bis 20 t je Anfallstelle genügt der Sammelentsorgungsnachweis der EBE.
  • Über 20 t je Anfallstelle sind ein Einzelentsorgungsnachweis und das  elektronische Begleitscheinverfahren (eANV) erforderlich. Dafür sind   Signaturkarte und -einheit mit Internetzugang nötig.

Beseitigung/Verwertung Beseitigung auf einer zugelassenen Deponie.