Elektroschrott

Alte, defekte und überflüssige Elektrogeräte gehören in fachkundige Hände, damit sie zuverlässig und umweltfreundlich wieder aufbereitet werden können. In Essen hat die Stadt die Entsorgungsbetriebe beauftragt, den bei Privatbürgern anfallenden Elektroschrott ohne Gebühren anzunehmen.

Zum Elektroschrott zählen:

  • Großelektrogeräte wie Waschmaschinen, Trockner, Kühl- und Gefrierschränke, Öfen und Herde, Geschirrspülmaschinen, Fernsehgeräte, Lampen (ohne Leuchtmittel), elektrische Fernsehsessel
  • Kleingeräte wie Kaffeemaschinen, Toaster, Bügeleisen, Computer, Rasierer, Werkzeug-Maschinen, Musik- und Videogeräte, Telefone, Handys, Anrufbeantworter, Spielzeuge mit elektrischen Einbauten
  • Kleidungsstücke mit elektrischen Einbauten

Die EBE nimmt Elektroschrott von privat kostenfrei an:

Größere Mengen
Möchten Sie größere Mengen z. B. zwei Kühlschränke oder 20 Leuchtstoffröhren an einem EBE-Recyclinghof abgeben, erfragen Sie bitte zuvor per Telefon die Aufnahmekapazität.

Daten bitte selbst vernichten
Die EBE weist darauf hin, sämtliche Daten vor Anlieferung eines Datenträgers zuverlässig zu vernichten und das Gerät funktionsunfähig zu machen.

Gewerbe
Gewerbetreibende können Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen abgeben, größere Mengen bitte telefonisch abstimmen.

Der Hintergrund
Das Elektroaltgeräte-Gesetz verpflichtet alle Privatbürger in Deutschland, ihren Elektroschrott separat zu entsorgen. Er kann bei der Kommune kostenfrei abgegeben werden. Außerdem können Elektroaltgeräte auch im Handel abgegeben werden. In Supermärkten und Discountern können kleine Elektrogeräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern kostenlos abgegeben werden. Zur Annahme verpflichtet sind Filialen, deren Verkaufsflächen größer als 800 Quadratmeter sind und die mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkaufen.
Baumärkte, Elektrofachgeschäfte und andere Geschäfte, die dauerhaft Elektrogeräte im Sortiment und eine Verkaufsfläche über 400 qm haben, müssen Kleingeräte ebenfalls kostenlos zurücknehmen, auch wenn der Verbraucher kein neues Gerät kauft. Kauft der Kunde ein neues Gerät, müssen diese Geschäfte auch Altgeräte zurücknehmen, die eine Kantenlänge über 25 Zentimeter haben.