Boden, schadstoffbelastet

Boden oder bodenähnliche Aushubmaterialien (Anschüttungsböden mit mineralischen Anteilen). Der mineralische Fremdstoffanteil (Bauschutt, Waschbergematerial, Schlacken) darf 30 % nicht überschreiten.

Grenzwerte LAGA für Böden liegen über dem Zuordnungswert Z 2, Materialien sind optisch oder geruchlich auffällig; zur korrekten Zuordnung der Belastungsart und -höhe sowie zur richtigen Deklaration des Materials ist eine Laboruntersuchung erforderlich. 

Transport

  • in Containern von 5,5 m³ bis 13,5 m³ Nutzvolumen.
  • mit Sattelzügen bei Direktbeladung.

Abfallrechtliche Nachweisführung

  • Entsorgungsnachweis ist zwingend erforderlich.

Beseitigung/Verwertung auf einer Deponie bzw. einer zugelassenen Einbaumaßnahme.