Dämmmaterial

Abfälle aus Mineralfasern, Glasfasern oder Steinwolle müssen in reißfeste und vollständig geschlossene Foliensäcke oder Bigbags verpackt sein.

Transport

  • in Containern von 5,5 m³ bis 39 m³ Nutzvolumen.

Abfallrechtliche Nachweisführung

  • Ab 2 t je Anfallstelle wird eine Abfallerzeugernummer benötigt.
  • Bis 20 t je Anfallstelle genügt der Sammelentsorgungsnachweis der EBE.
  • Über 20 t je Anfallstelle sind ein Einzelentsorgungsnachweis und das  elektronische Begleitscheinverfahren (eANV) erforderlich. Dafür sind   Signaturkarte und -einheit mit Internetzugang nötig.

Beseitigung/Verwertung Beseitigung auf einer zugelassenen Deponie.