Grünabfälle (Garten und Parkabfälle)
Grünabfälle aus Garten- und Parkanlagen (Grasschnitt, Blumen, Strauchschnitt, Stammholz und Wurzeln u. ä.).
Boden, andere mineralische Bestandteile und behandelte Hölzer dürfen nicht enthalten sein.
Transport
- in Containern von 5,5 m³ bis 39 m³ Nutzvolumen.
Abfallrechtliche Nachweisführung
- kein Entsorgungsnachweis erforderlich.
- keine abfallrechtlichen Begleitpapiere notwendig.
Beseitigung/Verwertung in unterschiedlichen Sortier- und Verwertungsanlagen.