Holzabfälle schadstoffbelastet
Kategorie A IV gemäß Altholzverordnung:
Beschichtete, behandelte Hölzer aus dem Außenbereich (Konstruktionshölzer, Dachkonstruktionen u. ä.), Spielgerüste, Telegrafenmasten, Bahnschwellen sowie andere schadstoffbelastete Hölzer.
Transport
- in Containern von 5,5 m³ bis 39 m³ Nutzvolumen.
Abfallrechtliche Nachweisführung
- Ab 2 t je Anfallstelle wird eine Abfallerzeugernummer benötigt.
- Bis 20 t je Anfallstelle genügt der Sammelentsorgungsnachweis der EBE.
- Über 20 t je Anfallstelle sind ein Einzelentsorgungsnachweis und das elektronische Begleitscheinverfahren (eANV) erforderlich. Dafür sind Signaturkarte und -einheit mit Internetzugang nötig.
Beseitigung/Verwertung in einer Behandlungsanlage der EBE.