Holzabfälle
schadstoffbelastet

Kategorie A IV gemäß Altholzverordnung:
Beschichtete, behandelte Hölzer aus dem Außenbereich (Konstruktionshölzer, Dachkonstruktionen u. ä.), Spielgerüste, Telegrafenmasten, Bahnschwellen sowie andere schadstoffbelastete Hölzer.

Transport

  • in Containern von 5,5 m³ bis 39 m³ Nutzvolumen.

Abfallrechtliche Nachweisführung

  • Ab 2 t je Anfallstelle wird eine Abfallerzeugernummer benötigt.
  • Bis 20 t je Anfallstelle genügt der Sammelentsorgungsnachweis der EBE.
  • Über 20 t je Anfallstelle sind ein Einzelentsorgungsnachweis und das  elektronische Begleitscheinverfahren (eANV) erforderlich. Dafür sind   Signaturkarte und -einheit mit Internetzugang nötig.

Beseitigung/Verwertung in einer Behandlungsanlage der EBE.