Fragen und Antworten zum Winterdienst
Für den Winterdienst in Essen gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten. Während die EBE für den Fahrbahnwinterdienst auf ausgesuchten Straßen zuständig sind, ist der Winterdienst auf Gehwegen auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Näheres zum Gehwegwinterdienst regelt die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen.
Insgesamt sind etwa 200 Mitarbeiter am Winterdienst beteiligt. Rund 150 davon sind Fahrer aus den Bereichen Abfallabfuhr, Straßenreinigung und kommunalen Containerdienst. Dazu kommen Einsatzleiter, Baggerfahrer und Werkstattmitarbeiter, die ebenso wie die Fahrer in Rufbereitschaftsplänen verfügbar gehalten werden. An Winterdienstgeräten stehen den Entsorgungsbetrieben über 30 Räum- und Streufahrzeuge sowie mehrere Solefahrzeuge zur Verfügung.
Sobald sich Schnee oder Glätte ankündigt, werden die benötigten Mitarbeiter informiert und zum zentralen Betriebshof beordert. Rechtzeitig vor Beginn des Winterdiensteinsatzes sind alle Mitarbeiter auf dem zentralen Betriebshof an der Pferdebahnstraße vor Ort und bereit, das Gelände mit Streufahrzeug und Einsatzplan zu verlassen.
Grundsätzlich werden nur die Straßen geräumt und gestreut, die im Winterdienstverzeichnis der Stadt aufgeführt sind. Hierbei erfolgt eine Unterteilung in Streuplan A und Streuplan B. Die Streupläne werden jährlich zwischen Stadt, Ruhrbahn und EBE abgestimmt.
Die Straßen im Streuplan A sind Hauptverkehrsstraßen, Durchfahrtsstraßen, Bus- und Straßenbahnlinien sowie Verbindungen zu Feuerwachen und Krankenhäusern. Sie werden rund um die Uhr (24/7) geräumt und gestreut, da sie für den Verkehr und die städtische Infrastruktur besonders wichtig sind.
Die Straßen im Streuplan B sind wichtige Nebenstrecken und Erschließungsstraßen. Sie werden täglich von 6.00 bis 22.00 Uhr geräumt und gestreut.
Entweder befindet sich die Straße nicht im Winterdienstverzeichnis der Stadt, oder die Räum- und Streufahrzeuge der EBE sind gerade noch unterwegs im Winterdiensteinsatz.
Gerade bei anhaltendem Schneefall kommt es vor, dass Straßen wiederholt geräumt und gestreut werden müssen, da sie bereits wieder mit Schnee bedeckt sind. Gleiches gilt, wenn unter dem gefallenen Schnee Eis entsteht oder Eisregen fällt. Dadurch tritt erneut Glätte auf und die Straßen müssen mehrfach abgefahren werden.
Die Autobahnen sowie die Auf- und Abfahrten gehören in den Verantwortungsbereich der Autobahn GmbH und die Streumaßnahmen werden von dort koordiniert.
Für die Räumung und Streuung der Fußgängerzonen ist die Stadt Essen zuständig, genauso wie für Fußgängerüberwege, Treppenaufgänge oder Verbindungswege. Diese werden allesamt im Rahmen des sog. Streuplan C entweder von der Stadt selber oder von beauftragten Fremdfirmen von Schnee und Eis befreit.
Die EBE arbeiten mit dem sogenannten Feuchtsalzverfahren. Das heißt, dass direkt am Fahrzeug Trockensalz und Sole (NaCl) miteinander gemischt und gemeinsam ausgebracht werden. Durch dieses allgemein übliche Verfahren werden Streuverluste durch Verwehungen vermieden und eine gleichmäßige Verteilung sowie eine längere Haftung des Streustoffes auf der Fahrbahn erreicht. Der je nach Glätteintensität unterschiedliche Mitteleinsatz an Streusalz erzeugt somit eine bestmögliche Wirkung bei gleichzeitig sparsamen Streumitteleinsatz.
In den Nachtstunden wird ein Großteil der Streuplan A-Straßen mit reiner Solelösung vorbeugend gestreut, damit es gar nicht erst zu Glättebildung kommen kann bzw. um bei vorhergesagtem Schneefall oder Eisregen das gefährliche Festbacken von Schnee oder Eis auf der Fahrbahnoberfläche zu verhindern.
Die Entsorgungsbetriebe Essen sind laut Winterdienstverzeichnis für rund ein Drittel der Straßenkilometer im Winterdienst verantwortlich. Die Räum- und Streufahrzeuge fahren die entsprechenden Routen gemäß des Gesamtstreuplans ab. Aufgrund der Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge können die Mitarbeiter nicht überall gleichzeitig sein. Ist das Streugut zudem aufgebracht, müssen die Fahrzeuge am zentralen Betriebshof neu befüllt werden. So kann es durchaus vorkommen, dass die Wagen nicht gesehen werden, auch wenn sie im Einsatz sind.
Das Einstellen der Müllabfuhr erfolgt nur, wenn es aufgrund der Wetterlage eine Gefahr für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und/oder Bürgerinnen und Bürger gibt. Bei gefrorenen Straßen kann dies der Fall sein. Ein Müllwagen lässt sich aufgrund seines Gewichts bei Weitem schwieriger manövrieren als ein PKW. Wenn dann noch der Untergrund rutschig ist, geht die Sicherheit vor.
Wenn die Müllabfuhr aus Sicherheitsgründen eingestellt werden muss, ergeben sich Verzögerungen in den regulären Abfuhrplänen. Hinzu kommt, dass nicht alle Straßen im Winterdienstverzeichnis sind, welche von unseren Abfallsammelfahrzeugen befahren werden. Daher kann es eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, bis alle Straßen wieder vollständig befahrbar sind. Durch Schneeverwehungen und einer klirrenden Kälte können so manche Stellplätze und Transportwege wieder zugeeist sein. Zudem können Tonnen und der Müll teilweise gefroren sein, was die Arbeit der Müllabfuhr zusätzlich erschwert und zu zeitlichen Verzögerungen führt. Selbstverständlich nehmen die EBE zusätzlich anfallenden Müllmengen im Rahmen der Zuladungsmöglichkeiten bei der nächsten Leerung mit.
Da die Müllfahrzeuge dauerhaft im Stop-and-go-Betrieb fahren und das jeweilige Anfahren bei glatten Straßen große Probleme verursacht, wird gebeten, genügend Abstand zu den Müllfahrzeugen zu lassen. Damit der Behälterstellplatz und das Fahrzeug so einfach wie möglich erreicht werden können, muss der Transportweg und Stellplatz weitgehend von Schnee und Eis befreit sein.