Abfallfraktionen

Baustellenmisch-
abfälle

Baustellenmisch-
abfälle

Gemische aus nichtmineralischen Stoffen (Holz, Kunststoffe, Papier und Pappen, Folien, Verpackungsmaterialien, Verbundbaustoffe, Grünschnitt, Metalle u. ä.), die bei Baumaßnahmen anfallen. 

Schadstoffhaltige bzw. gefährliche Abfälle (Kohlenteerhaltige Dachbahnen, Mineralwolle, Asbest usw.) dürfen nicht enthalten sein.

Transport

  • in Containern von 5,5 m³  bis 39 m³ Nutzvolumen.

Abfallrechtliche Nachweisführung

  • vereinfachter Entsorgungsnachweis erforderlich.
  • keine abfallrechtlichen Begleitpapiere erforderlich.

Beseitigung/Verwertung in unterschiedlichen Sortier- und Verwertungsanlagen.

Gemischte Verpackungen

Gemischte Verpackungen

Gemische von restentleerten Verpackungen aus Papier, Pappe, Kartonagen, Kunststoffen, Verbundstoffen, Metall und Folien, die in Verwaltungen und Gewerbebetrieben anfallen.

Schadstoffhaltige bzw. gefährliche Stoffe wie z. B. Lösemittel dürfen nicht enthalten sein. 

Transport

  • in 2,5 m³ bis 10,5 m³ Containern im Umleerverfahren.
  • in Containern von 5,5 m³  bis 39 m³ Nutzvolumen.
  • in Pressen von 10 m³ bis 20 m³ Nutzvolumen.

Abfallrechtliche Nachweisführung

  • kein Entsorgungsnachweis erforderlich.
  • keine abfallrechtlichen Begleitpapiere notwendig.

Beseitigung/Verwertung in unterschiedlichen Sortier- und Verwertungsanlagen.

Aktenvernichtung

Aktenvernichtung

Bürounterlagen mit personenbezogenen Daten und sensible Unternehmensdaten aus Papier mit Vernichtungsprotokoll.

Transport

  • in 240 Liter, 415 Liter und 660 Liter Behältern.
  • in verschließbaren Containern in der Größe von 5,5 m³ bis 10 m³ Nutzvolumen.

Abfallrechtliche Nachweisführung

  • kein Entsorgungsnachweis erforderlich.
  • keine abfallrechtlichen Begleitpapiere notwendig.

Beseitigung/Verwertung in unterschiedlichen Sortier- und Verwertungsanlagen.

Elektroschrott

Elektroschrott

Elektronische Geräte wie PCs, Bildschirme, Radios usw.

Transport

  • in Gitterboxen oder Containern.

Abfallrechtliche Nachweisführung

  • Begleitscheine erforderlich (z. B. Monitore).

Beseitigung/Verwertung in unterschiedlichen Sortier- und Verwertungsanlagen.

Speisereste
 Fritteusenfette

Speisereste
 Fritteusenfette

  • Organische Reste, die bei der Zubereitung von Speisen anfallen
  • Tellerreste
  • Obst & Gemüse (unverpackt)
  • Brot- und Backwaren
  • Teigreste
  • Frittierfette aus der Friteuse
  • Bratenfette
  • Speiseöle oder ähnliches

Transport

  • in 120 Liter und 240 Liter Behältern für Speisereste.
  • in 60 Liter und 120 Liter Deckelfass für Speiseöle.

Abfallrechtliche Nachweisführung

  • kein Entsorgungsnachweis erforderlich.
  • keine abfallrechtlichen Begleitpapiere notwendig.

Beseitigung/Verwertung in unterschiedlichen Sortier- und Verwertungsanlagen.

Grünabfälle 
(Garten und Parkabfälle)

Grünabfälle 
(Garten und Parkabfälle)

Grünabfälle aus Garten- und Parkanlagen (Grasschnitt, Blumen, Strauchschnitt, Stammholz und Wurzeln u. ä.).

Boden, andere mineralische Bestandteile und behandelte Hölzer dürfen nicht enthalten sein.

Transport

  • in Containern von 5,5 m³ bis 39 m³ Nutzvolumen.

Abfallrechtliche Nachweisführung

  • kein Entsorgungsnachweis erforderlich.
  • keine abfallrechtlichen Begleitpapiere notwendig.

Beseitigung/Verwertung in unterschiedlichen Sortier- und Verwertungsanlagen.

Papier und 
Pappe

Papier und 
Pappe

Verpackungen aus Papier und Pappe, Büropapier, Zeitschriften, Prospekte, die in Verwaltungen und Gewerbebetrieben anfallen.

Transport

  • in 240 Liter bis 1.100 Liter Behältern sowie in Containern in der Größe von 2,5 m³ bis 10 m³ im Umleerverfahren.
  • in Containern von 5,5 m³ bis 39 m³ Nutzvolumen.
  • in Pressen von 10 m³ bis 20 m³ Nutzvolumen.

Abfallrechtliche Nachweisführung

  • kein Entsorgungsnachweis erforderlich.
  • keine abfallrechtlichen Begleitpapiere notwendig.

Beseitigung/Verwertung in unterschiedlichen Sortier- und Verwertungsanlagen.

Verpackungen aus Kunststoff

Verpackungen aus Kunststoff

Verpackungen aus Kunststoff (Folien), die in Verwaltungen und Gewerbebetrieben anfallen.

Schrumpffolien und Verpackungsfolien mit Luftkammer dürfen nicht enthalten sein.

Qualitäten

  • 50/50 50% klare Folien, 50% bunte Folien
  • 80/20 80% klare Folien, 20% bunte Folien
  • 98/02 98% klare Folien,   2% bunte Folien

Transport

  • in 80 Liter bis 1.100 Liter Behältern sowie in Containern in der Größe von 2,5 m³ bis 10 m³ im Umleerverfahren.
  • in Containern von 5,5 m³ bis 39 m³ Nutzvolumen.
  • in Pressen von 10 m³ bis 20 m³ Nutzvolumen.

Abfallrechtliche Nachweisführung

  • kein Entsorgungsnachweis erforderlich.
  • keine abfallrechtlichen Begleitpapiere notwendig.

Beseitigung/Verwertung in unterschiedlichen Sortier- und Verwertungsanlagen.

Gemischte Siedlungsabfälle

Gemischte Siedlungsabfälle

Gemische aus Restabfällen (Essensreste, Papier, Pappen, Verpackungen, Hygieneartikel, Blumen, Bioabfälle, Textilien, Metalldosen, Straßenkehricht u. ä.) die in Verwaltungen und Gewerbebetrieben anfallen.

Schadstoffhaltige bzw. gefährliche Stoffe, wie z. B. Lösemittel, dürfen nicht enthalten sein.

Transport

  • in 80 Liter bis 1.100 Liter Behältern sowie in Containern in der Größe von 2,5 m³ bis 10 m³ im Umleerverfahren.
  • in Containern von 5,5 m³ bis 39 m³ Nutzvolumen.
  • in Pressen von 10 m³ bis 20 m³ Nutzvolumen. 

Abfallrechtliche Nachweisführung

  • kein Entsorgungsnachweis erforderlich.
  • keine abfallrechtlichen Begleitpapiere notwendig.

Beseitigung/Verwertung im MHKW Essen-Karnap.